Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden).
Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Interne Meldestelle
Bei Verstößen bieten wir Ihnen hier die Möglichkeit diese zu melden
https://kev-betriebsfuehrungsgesellschaft.solidaris-hinweisgebersystem.de/
Externe Meldestelle
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html